15. Verfällt der Anspruch auf die Prämie, wenn das Auto gerade einen Unfall hatte und die Versicherung bereits abgerechnet hat?
Wer die Prämie erhalten möchte, muss nur die Voraussetzungen mit dem Alter und Zulassung erfüllen. Hierbei ist uninteressant, ob es sich bei dem zu verschrottenden Auto um einen Unfallwagen handelt, der bereits von der Versicherung abgerechnet wurde. Die Prämie, sowie extra Geld für die Verschrottung kann man dennoch erhalten.