16. Bleibt der Anspruch auf die Prämie dann noch bestehen, wenn ich mein Auto im europäischen Ausland als Reimport erwerbe?

Im Gesetzt ist folgendes geregelt: „Durch die Umweltprämie werden alte Pkws mit hohen Emissionen an Schadstoffen durch neue, effizientere und sauberer Fahrzeuge ersetzt.“ Nirgendwo ist hier die Rede davon, wo man seinen Neuwagen erwirbt. Natürlich kurbelt der Kauf eines Autos im Ausland die deutsche Wirtschaft nicht an, dennoch verfällt der Anspruch auf die Prämie nicht

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