Kategorie: Abwrackprämie

Der BVfK informiert:

Der Fördertopf für die so genannte Abwrackprämie soll um 1 Milliarde Euro auf insgesamt 2,5 Milliarden Euro aufgestockt werden, hieß es gestern aus gut informierten Regierungskreisen in Berlin.

Dies soll laut Medienberichten zumindest dann geschehen, wenn die bisher zur Verfügung stehenden 1,5 Milliarden Euro bis Ostern aufgebraucht sind. Den ganzen Beitrag lesen…

Was viele nicht wissen, aber wer sein Auto verschrottet erhält zudem Geld vom Schrotthändler. Je nach Automodell können hier noch 500 Euro drin sein. Daher ist es ratsam bei mehreren Händlern sich zu erkundigen und verhandeln. Nur so kann man auch hier noch ein wenig Geld herausholen, was man gleich wieder beim Neukauf einsetzen kann.

Der wohl wichtigste Tag ist der 14. Januar 2009. Alle Autos die davor verschrottet und verkauft wurden, fallen aus der Abwrackprämie heraus. Der letzte Stichtag, also ab da gibt es keine Abwrackprämie mehr, ist der 31. Dezember 2009. Sollte der Topf früher erschöpft sein, geht man ebenfalls leer aus. Aus diesem Grund sollte nicht zu lange mit dem Kauf gewartet werden.

Um auch die Umweltprämie erhalten zu können, benötigt man nicht nur den Nachweis einer Verschrottung und des Kaufs eines Neuwagen, sondern auch einen speziellen Antrag. Das Antragsformular findet man auf der Homepage der BAFA oder auch auf vielen anderen Seiten im Internet, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Hier ein Link zum Antrag: Antragsformular

Die derzeitige Umweltprämie ist auf den 31.12.2009 festgesetzt. Ob es auch Leistungen im Jahr 2010 von der Bundesregierung für den Kauf eines Neuwagen gibt, ist noch unklar. Aus diesem Grund sollte mit dem Kauf eines neuen Autos nicht zu lange gewartet werden. 2009 gibt es die Prämie und somit sollte diese auch genutzt werden.

Grundsätzlich müsste man diese Frage mit nein beantworten. Doch immer wieder kommt es zu Lieferengpässen der Händler. Nun ist die ZDK am Überlegen ob die Zahlung der Prämie an den Kaufvertrag gebunden ist. Somit hätte jeder, der in diesem Jahr einen Neuwagen kauft und seinen alten Wagen verschrottet einen Anspruch auf die Prämie.

Leider kommt es immer häufiger vor, dass die Anträge auf die Abwrackprämie falsch ausgefüllt werden. Wer nicht genau weiß, was wo eingetragen werden soll, sollte sich vor dem Abschicken des Antrages bei der BAFA erkundigen. Eine Hotline steht dafür zur Verfügung. Auch die Nachweise, wie Fahzeugschein und -brief werden oft vergessen als Kopie beizulegen.

Viele Menschen besitzen Autos, die oftmals älter als neun Jahre sind. Diese entsprechen schon lange nicht mehr der Euro-Norm. Um der Umwelt etwas Gutes tun zu können, hat der Staat sich die Umweltprämie ausgedacht, um die Menschen zum Kauf eines Neuwagens zu animieren. Mit der Anschaffung eines neuen Autos und der Verschrottung des Alten, soll die Umwelt verbessert werden.

Beim Kauf von Gebrauchtwagen gibt es keine Prämie vom Staat. Auch dann nicht, wenn vorher das alte Auto verschrottet wurde. Die Umweltprämie gilt nur für Neu- und Jahreswagen, die zum ersten Mal in Deutschland zugelassen wurden. Ältere Modelle zählen da nicht und werden somit bei der Prämie nicht berücksichtig.

Viele sehen beim Kauf eines Neuwagen nur die Umweltprämie, die ihnen einen Preisnachlass von 2.500 Euro bescherrt. Doch das sollte den Käufer nicht daran hindern, auch weiterhin mit dem Verkäufer zu handeln. Hierzu die Prämie vom Staat außer Acht lassen und verhandeln, damit ein vernünftiger Preis herauskommt. Nur dann macht es auch Sinn einen Neuwagen günstig zu erwerben.

Seite: 1 2 3 ... 4