Kategorie: Fragen

Leider kann dies passieren, daher sollte darauf geachtet werden, wie lange die Lieferzeit für den Neuwagen dauert. Denn bei längerer Wartezeit kann es passieren, dass der Topf leer ist. Wer auf Nummer sichern gehen möchte, sollte unbedingt vertraglich festhalten, wer die Umweltprämie zahlt und was passiert, wenn der Topf leer ist.

Beim Kauf eines Neuwagen kommen noch zum Kaufspreis die Überführungskosten hinzu. Das wird meist vergessen, denn nur selten sind diese bereits im Preis mit enthalten. Mit bis zu 800 Euro sollte man hierbei rechnen. Zusätzlich kommen noch Kosten für die Anmeldung des Neu- oder Jahreswagen hinzu. Wird das Auto verschrottet muss dieses auch noch abgemeldet werden, was wiederum Kosten verursacht.

Es gibt einige Möglichkeiten, wo man seinen Jahreswagen erwerben kann. So kann man hier zwischen einem Händler oder auch direkt bei einem Werksmitarbeiter entscheiden. Wichtig ist nur, dass es der Jahreswagen auf den Werksangehörigen zugelassen war, denn sonst hat man keinen Anspruch auf die Prämie. Ebenfalls muss dies bestätigt werden.

Neben einen normalen PKW kann man sich auch einen Jahreswagen kaufen, um die Abwrackprämie zu erhalten. Ein Jahreswagen wird nur auf ein Jahr zugelassen und zwar auf folgende Unternehmen:

  • ein Autohaus

  • einen Werksmitarbeiter

  • eine herstellereigene Autobank

  • eine Autovermietung

  • eine Autoleasinggesellschaft

Um die Prämie vom Staat zu erhalten, benötigt man von oben genannten Personenkreis eine Bestätigung.

Um die Prämie vom Staat zu erhalten, müssen einige kleine Voraussetzungen erfüllt werden. So muss das zu verschrottende Auto mindestens neun Jahre alt sein und mindestens ein Jahr im Besitz des derzeitigen Besitzer sein. Ebenfalls muss auch ein Neuwagen oder Jahreswagen erworben werden. Stichtag für den Kauf ist ab dem 14. Januar 2009.

Auch beim Kauf eines Jahreswagen kann man einen Antrag auf die Abwrackprämie stellen. Hierzu wird neben dem Nachweis des Kaufs auch eine Bestätigung des Händlers gefordert. Es ist somit egal, ob es sich bei dem Neukauf um ein normales Auto oder einen Jahreswagen handelt. Anspruch auf die Prämie haben alle Autobesitzer.

Um die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro auch zu erhalten, reicht es nicht aus, sein altes Auto zu verschrotten und ein Neues zu kaufen. Hierfür muss ein Antrag gestellt und diesen ausgefüllt, sowie mit einigen Dokumenten zurückgeschickt werden. Die Postadresse lautet.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Frankfurter Straße 29-35

65760 Eschborn

Für telefonische Fragen steht eine Hotline zur Verfügung. Erreichbar ist diese unter der Nummer: 06196-908470.

Um auch die Abwrackprämie vom Staat zu erhalten, benötigt man einige Unterlagen, die an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geschickt werden muss:

  • Verwertungsnachweis von einer anerkannten Stelle, sprich Schrottplatz

  • eine Kopie des Fahrzeugscheines jeweils vom Alt- und Neufahrzeug

  • eine Kopie des Fahrzeugbriefes jeweils vom Alt- und Neufahrzeug

  • Kopie der Kaufrechnung des Neuwagens

  • bei Kauf eines Jahreswagen benötigt man noch eine Bestätigung des Herstellers

Wer sein Altauto dieses Jahr entsorgt und dafür einen Jahreswagen oder einen Neuwagen erwirbt, Den ganzen Beitrag lesen…

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