Sollte dies der Fall sein, droht dem Händler großen Ärger. Nach Abnahme des Autos ist er verpflichtet, dieses der Schrottpresse zu überlassen und nicht dieses wo möglich mit dem Schiff nach Afrika weiter schicken, um es dort zu verkaufen. Wird das Auto auseinander gebaut und befinden sich darunter noch verwertbare Teile, dürfen diese ohne Probleme weiter verkauft werden.

Wer sein altes Auto verschrotten lässt und statt einem Neukauf lieber ein Leasingvertrag unterschreibt, hat ebenfalls Anspruch auf die Prämie vom Staat. Hierzu wird bei der Beantragung nur ein Nachweis vom Leasingsvertragsparnter benötigt. Wie lange der Leasingvertrag läuft ist unbedeutend für die Auszahlung der Abwrackprämie.

Unter Neuwagen werden Fahrzeuge verstanden, die zum ersten Mal in Deutschland zugelassen werden und mindestens mit der Euro-4-Abgasnorm ausgestattet sind. Da es sich hierbei um eine Umweltprämie handelt wird sehr viel Wert auf die Abgasnorm gelegt. Daher sollte beim Kauf eines neuen Autos darauf geachtet werden.

Alle Privatpersonen erhalten die staatliche Förderung. Grundsätzlich gilt, dass sie ihr Altauto mindestens ein Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen haben. Ebenfalls muss das Auto, das verschrottet werden soll, mindestens 9 Jahre alt sein. Auch der Halter des Neuwagen muss identisch mit dem des alten Autos sein. Geld für das Auto der Ehefrau oder des Freundes gibt es nicht.

Der Gesetztgeber nennt hier keine Grenzen. Somit könnte man den neuen Wagen an einem Tag kaufen und diesen wieder am nächsten verkaufen. Grundsätzlich hätte man auch hier Anspruch auf die Prämie. Ob man sich jedoch diesen Aufwand antun möchte, bleibt jedem selbst überlassen.

Lkw, Transporter und Motorräder sind von der Prämie ausgeschlossen. Neben den Kauf von Neu- und Jahreswagen haben auch Reisemobile mit einer Euro-4-Norm oder höher einen Anspruch auf die Umweltprämie. Andere Fahrzeuge fallen aus der Regelung raus.

Neben der Umweltprämie, die vom Staat und nicht vom Händler gezahlt wird, kann der normale Handel beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagen erfolgen. Auch materielle Zuschläge, wie Winterreifen können ebenso weiter verhandelt werden. Wie viel Geld man zusätzlich noch sparen kann, hängt vom jeweiligen Geschick des Käufers und des Zugeständnisses des Verkäufers ab.

Im Gesetzt ist folgendes geregelt: „Durch die Umweltprämie werden alte Pkws mit hohen Emissionen an Schadstoffen durch neue, effizientere und sauberer Fahrzeuge ersetzt.“ Nirgendwo ist hier die Rede davon, wo man seinen Neuwagen erwirbt. Natürlich kurbelt der Kauf eines Autos im Ausland die deutsche Wirtschaft nicht an, dennoch verfällt der Anspruch auf die Prämie nicht

Wer die Prämie erhalten möchte, muss nur die Voraussetzungen mit dem Alter und Zulassung erfüllen. Hierbei ist uninteressant, ob es sich bei dem zu verschrottenden Auto um einen Unfallwagen handelt, der bereits von der Versicherung abgerechnet wurde. Die Prämie, sowie extra Geld für die Verschrottung kann man dennoch erhalten.

Grundsätzlich würde das Geld für umgerechnet 600.000 Altautos reichen, doch wird bei der Berechnung die Kosten für die Verwaltung vergessen. Ablauf der Antragsfrist ist der 31.12.2009. Natürlich kann das Geld auch schon früher ausgehen. Wer also zu spät den Antrag stellt, kann leer aus gehen und hat umsonst sein Auto verschrotten lassen.

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